ElektroG / WEEE

Entsorgung von Elektrogeräten

Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) wurde durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt. Gemeint sind Elektro- und elektronische Geräte aller Art, vereinfacht gesagt, alles was Strom braucht.

Auf Grund der Tatsache, dass die Produktion und die Inanspruchnahme von Elektro- und Elektronikgeräten schon seit Jahren rapide zunimmt und natürlich damit auch das Abfallproblem in gleichem Umfang wächst, wurden bereits im Jahr 2000 auf europäischer Ebene Vorschläge zur Problemlösung erarbeitet und Ende 2002 in die EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE-Richtlinie) gefasst.

Die WEEE-Richtlinie und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dienen somit den folgenden Zielen:

- Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten zu schützen
- Die Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) zu verringern

Darüber hinaus werden die Verantwortlichkeiten für Hersteller, Händler und Verbraucher klar geregelt.

Woran erkennen Sie, dass ein Gerät unter das ElektroG fällt?

Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, müssen mit dem nachstehenden Symbol gekennzeichnet werden:

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Geräte mit dieser Kennzeichnung dürfen nicht über den Restmüll entsorgt, sondern müssen durch Rückgabe an den verantwortlichen Hersteller bzw. Importeur über die Sammelstellen der örE der Wiederverwertung zugeführt werden.

Welche Geräte sind betroffen?

Das ElektroG findet auf die meisten Elektrogeräte Anwendung. Das Gesetz unterscheidet 10 Kategorien:

Kategorie 1: Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke)
Kategorie 2: Haushaltskleingeräte (z.B. Eierkocher, Rasierapparate, Staubsauger)
Kategorie 3: Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z.B. Drucker, Scanner, PC’s, Telefone)
Kategorie 4: Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule (z.B. CD-Player, Videogeräte, Radios)
Kategorie 5: Beleuchtungskörper (z.B. Leuchtstoffröhren, Lampen)
Kategorie 6: Elektrische und elektronische Werkzeuge (z.B. Akkuschrauber, Bohrgeräte, Rasenmäher)
Kategorie 7: Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte (z.B. Autorennbahnen, Eisenbahnen, Spielekonsolen)
Kategorie 8: Medizinprodukte (z.B. Blutdruckmeßgeräte, EKG-Geräte, Blutzuckermeßgeräte)
Kategorie 9: Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z.B. Wettermeßgeräte, Rauchmelder, Thermostate)
Kategorie 10: Automatische Ausgabegeräte (z.B. Heißgetränkeautomaten, Geldautomaten)

 

Verbraucher und ElektroG

Als Verbraucher haben Sie folgende Möglichkeiten, um ein Elektro- oder Elektronikgerät sicher und verantwortungsbewusst zu entsorgen: 

1. Sie nutzen, wie auch schon in der Vergangenheit, die Sammel- und Recyclingstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. kommunale Wertstoffhöfe).

2. Ihr Altgerät ist noch in einem guten Zustand oder kann repariert werden. Vielleicht ist eine Spende an eine wohltätige Organisation noch eine gute Weiterverwendungsmöglichkeit?

3. Sie haben bei uns ein Gerät erworben? Sie können Ihr altes Gerät natürlich auch bei uns entsorgen. Auch, wenn Sie kein Gerät bei uns erworben haben können Sie gerne Ihr Altgerät entsorgen kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Datenschutz:
Sie sind in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, dass sich keine personenbezogenen Daten auf den von Ihnen zurückgegebenen Altgeräten befinden. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten vor Rückgabe von Ihrem Altgerät gelöscht haben.

Lampen und Beleuchtungskörper:
Lampen und Beleuchtungskörper sollten vor der Rücksendung besonders sorgfältig verpackt werden, da diese beim Transport leicht zu Bruch gehen und Schadstoffe freisetzen können. Sie sind gut von allen Seiten gepolstert zu verpacken.

Batterien/Akkus in Geräten:
Entfernen Sie alle Batterien und Akkus aus den Geräten und führen Sie diese der Batterieentsorgung zu.

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